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SPD-Parteivorstand

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Von November 2001 bis Dezember 2011 war ich Mitglied des SPD-Parteivorstands. Beim Bundesparteitag im Dezember 2011 bin ich nicht mehr angetreten, um mich ganz auf meine Aufgaben als Abgeordneter meines Wahlkreises Aurich/Emden sowie als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zu konzentrieren. Alle zwei Jahre wählt der ordentliche Parteitag den Parteivorstand. Der Parteivorsitzende, die Stellvertreter, der Generalsekretär und die Schatzmeisterin werden in Einzelwahlgängen gewählt. Alle weiteren Mitglieder dieses Gremiums werden im Listenwahlverfahren gewählt.

45 Mitglieder im Parteivorstand

Der jeweils amtierende Vorstand ist nach dem Statut (Paragraph 23 Absatz 7) verpflichtet, vier Wochen vor dem Parteitag eine Vorschlagsliste für die 45 Mitglieder zu unterbreiten. Alle zwei Jahre wählt der ordentliche Parteitag den Parteivorstand. Der Parteivorsitzende, die Stellvertreter, der Generalsekretär und die Schatzmeisterin werden in Einzelwahlgängen gewählt. Alle weiteren Mitglieder dieses Gremiums werden im Listenwahlverfahren gewählt. Der jeweils amtierende Vorstand ist nach dem Statut (Paragraph 23 Absatz 7) verpflichtet, vier Wochen vor dem Parteitag eine Vorschlagsliste für die 45 Mitglieder zu unterbreiten.



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